Nutzungsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot, jede Offerte und jede Vereinbarung – und sind ein untrennbarer Bestandteil davon – in Bezug auf Produkte jeglicher Art, die von der Firma Company Fits mit Sitz in Apeldoorn, im Folgenden „Anwender“ genannt, zu liefern sind, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
1.2. Unter „Kunde“ wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstanden: jede (juristische) Person, die bei dem oder über den Anwender Waren bestellt und/oder kauft.
1.3. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur möglich, wenn die Parteien dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben.
2. Zustandekommen und Änderung des Vertrages
2.1. Alle Angebote und Kostenvoranschläge des Anwenders in welcher Form auch immer sind freibleibend, soweit nicht im Angebot eine Bindungsfrist genannt ist; Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche (Auftrags-)Bestätigung des Anwenders oder durch tatsächliche Ausführung durch den Anwender zustande.
2.2. Alle Angaben in Angeboten, Kostenvoranschlägen oder Verträgen und deren Anhängen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte und Farben . Geringfügige Abweichungen gehen daher nicht zu Lasten und auf Risiko des Anwenders.
2.3. Offensichtliche Versehen oder Irrtümer in den Angeboten des Anwenders entbinden diesen auch nach Vertragsabschluss von seiner Verpflichtung zur Erfüllung seiner Pflichten und/oder daraus resultierenden Schadensersatzpflichten.
3. Erfüllung des Vertrages
3.1. Die Lieferung erfolgt gemäß dem jeweils gültigen Incoterm: Ex Works (ab Werk). Wenn der Kunde die Abnahme verweigert oder mit der Erteilung von Informationen oder Anweisungen in Verzug ist, die für die Lieferung erforderlich sind, hat der Anwender das Recht, die Produkte auf Rechnung und Gefahr des Kunden zu lagern.
3.2. Die Sachen gelten als geliefert, sobald der Anwender dem Kunden mitgeteilt hat, dass die ganz oder teilweise noch zu montierenden Sachen zur Abholung durch den Kunden oder zum Versand im Auftrag des Kunden bereit stehen. Die gelieferten Sachen gehen ab dem Zeitpunkt der Lieferung auf das Risiko des Kunden über.
3.3. Vereinbaren die Parteien ausdrücklich, dass der Anwender den Transport der Produkte übernimmt, gehen sowohl die Kosten als auch das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung während des Transports zu Lasten des Kunden.
3.4. Die Angabe von Lieferfristen in Angeboten, Kostenvoranschlägen, Verträgen oder anderweitig erfolgt stets nach bestem Wissen und Gewissen, und diese Fristen werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber nicht verbindlich.
4. Preise
4.1. Alle Preise sind in Euro und enthalten keine Umsatzsteuer und andere staatliche Abgaben. Etwaige besondere Zusatzkosten im Zusammenhang mit der Einfuhr und/oder Verzollung der vom Anwender an den Kunden zu liefernden Sachen sind nicht im Preis enthalten und gehen daher zu Lasten des Kunden.
4.2. Den in den Angeboten des Anwenders ausgewiesenen Beträgen liegen die Preise, Tarife, Löhne, Steuern und andere für das Preisniveau zum Zeitpunkt des Angebots relevanten Faktoren zugrunde. Wenn sich nach der (Bestell-)Bestätigung einer oder mehrere der genannten Faktoren ändern, ist der Anwender berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen. Wenn aufgrund dieser Bestimmung eine Preiserhöhung vorgenommen wird und die Erhöhung mehr als 10 % des vereinbarten Gesamtbetrags beträgt, hat der Kunde das Recht, den Vertrag innerhalb von acht Tagen, nachdem er von der Preiserhöhung Kenntnis hat oder haben könnte, schriftlich aufzulösen.
5. Zahlung
5.1. Die Zahlung hat stets innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde. Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Forderung gegen den Anwender mit den vom Anwender in Rechnung gestellten Beträgen zu verrechnen.
5.2. Der Anwender hat stets das Recht, gelieferte Waren per Teillieferung zu liefern oder zu berechnen.
5.3. Die Zahlung erfolgt durch Einzahlung oder Überweisung auf ein vom Anwender benanntes Bank- oder Girokonto. Der Anwender ist jederzeit berechtigt, sowohl vor als auch nach dem Abschluss des Vertrages eine Sicherheit für die Zahlung oder Vorauszahlung zu verlangen, wobei die Ausführung des Vertrages durch den Anwender aufgeschoben wird, bis die Sicherheit geleistet und/oder die Vorauszahlung beim Anwender eingegangen ist. Falls die Vorauszahlung verweigert wird, ist der Anwender berechtigt, den Vertrag aufzulösen, und der Kunde haftet für den daraus entstehenden Schaden für den Anwender.
5.4. Der Anwender ist berechtigt, die Lieferung von Produkten, die er im Auftrag des Kunden im Zusammenhang mit der Ausführung der vereinbarten Arbeiten in seinem Besitz hat, auszusetzen, bis alle Zahlungen, die der Kunde dem Anwender schuldet, vollständig geleistet wurden.
5.5. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist der Kunde automatisch in Verzug, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. Ab diesem Zeitpunkt schuldet der Kunde dem Anwender die gesetzlichen Handelszinsen im Sinne von Artikel 6:119a des [niederländischen] Bürgerlichen Gesetzbuchs.
5.6. Falls nach Ablauf einer durch schriftliche Mahnung gesetzten weiteren Zahlungsfrist keine Zahlung eingegangen ist, schuldet der Kunde dem Anwender eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % der Hauptsumme, die der Kunde dem Anwender schuldet, einschließlich Mehrwertsteuer, unabhängig davon, ob dem Anwender außergerichtliche Inkassokosten entstanden sind, und unbeschadet des Rechts des Anwenders, Schadenersatz zu fordern.
5.7. Unbeschadet der sonstigen Rechte des Anwenders aus diesem Artikel ist der Kunde verpflichtet, die dem Anwender entstandenen Inkassokosten zu erstatten, die über das Versenden einer einzigen Vorladung oder das bloße Unterbreiten eines – nicht akzeptierten – Vergleichsvorschlags, das Einholen einfacher Informationen oder das Zusammenstellen der Akte in gebräuchlicher Weise hinausgehen. Diese Kosten werden auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt geltenden Richtlinien für Gerichte in den Niederlanden festgelegt.
5.8. Die Anwendbarkeit von Abschnitt 6:92 des [niederländischen] Bürgerlichen Gesetzbuches ist in Bezug auf die in diesem Abschnitt enthaltene Strafklausel ausgeschlossen.
6. Gewährleistung
6.1. Übernimmt der Anwender gegenüber dem Kunden eine Gewährleistung für die von ihm gelieferten oder zu liefernden Arbeiten oder Produkte, wird er den Kunden ausdrücklich und schriftlich darauf hinweisen. Fehlt eine solche ausdrückliche schriftliche Mitteilung, kann sich der Kunde unbeschadet seiner gesetzlichen Rechte aus zwingenden Vorschriften nicht auf eine Gewährleistung berufen.
6.2. Wenn ein Gewährleistungsanspruch des Kunden begründet ist, wird der Anwender – nach seiner Wahl – die zu liefernden Produkte nachbessern oder vertragsgemäß liefern, es sei denn, dies wäre für den Kunden zwischenzeitlich nachweislich sinnlos geworden. Teilt der Anwender dem Kunden mit, dass er eine Reparatur durchführt, so hat der Kunde die gelieferten Produkte dem Anwender auf seine Kosten und Gefahr wieder zur Verfügung zu stellen.
6.3. Alle eventuellen Gewährleistungsverpflichtungen des Anwenders erlöschen, wenn Fehler, Mängel oder Unvollkommenheiten in Bezug auf diese Sachen die Folge von unsachgemäßem, nachlässigem oder inkompetentem Gebrauch oder Umgang mit den gelieferten Sachen durch den Kunden oder durch vom Kunden beauftragte Dritte sind, oder wenn sie die Folge von äußeren Ursachen wie Feuer- oder Wasserschäden sind, oder wenn der Kunde oder ein Dritter ohne Zustimmung des Anwenders Änderungen an den vom Anwender gelieferten Sachen vorgenommen hat oder vornehmen ließ.
7. Reklamationen
7.1. Etwaige Beanstandungen an einem vom Anwender gelieferten Produkt hat der Kunde dem Anwender unverzüglich schriftlich und unter Angabe von Gründen mitzuteilen. Sind seit der Lieferung der Produkte 21 Tage verstrichen, kann der Kunde keine berechtigten Ansprüche mehr geltend machen, es sei denn, der Mangel wäre auch bei sorgfältiger und rechtzeitiger Prüfung zum Zeitpunkt der Lieferung nicht erkennbar gewesen. In diesem Fall muss der Kunde dem Anwender den Mangel innerhalb von 14 Tagen, nachdem der Mangel dem Kunden bekannt geworden ist oder hätte bekannt werden können, schriftlich und unter Angabe von Gründen anzeigen.
7.2. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung ist der Anwender nicht verpflichtet, Rücksendungen des Kunden anzunehmen. Die Entgegennahme von Rücksendungen bedeutet in keiner Weise die Anerkennung des vom Kunden angegebenen Rücksendegrunds durch den Anwender. Das Risiko in Bezug auf zurückgesandte Produkte verbleibt beim Kunden, bis die Produkte vom Anwender gutgeschrieben wurden.
7.3. Wenn der Kunde eine eventuell vereinbarte Gewährleistung in Anspruch nimmt, diese Inanspruchnahme sich aber im Nachhinein als unberechtigt herausstellt, ist der Anwender berechtigt, dem Kunden die durch die Inanspruchnahme entstandenen Arbeits-, Forschungs- und Reparaturkosten nach seinen üblichen Sätzen in Rechnung zu stellen.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Alle vom Anwender zu liefernden und gelieferten Produkte bleiben unter allen Umständen Eigentum des Anwenders, solange der Kunde irgendeine Forderung des Anwenders, darunter in jedem Fall den Kaufpreis, außergerichtliche Kosten, Zinsen, Bußgelder und alle sonstigen Forderungen im Sinne von Artikel 3:92 Absatz 2 des [niederländischen] Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht bezahlt hat.
8.2. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte sorgfältig und als erkennbares Eigentum des Anwenders zu verwahren.
8.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte an Dritte zu verpfänden, anderweitig zu belasten oder ganz oder teilweise zu übereignen, solange das Eigentum nicht auf den Kunden übergegangen ist, es sei denn, die Übereignung erfolgt im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes des Kunden.
8.4. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Anwender nicht nach oder hat der Anwender begründeten Anlass zu befürchten, dass der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nachkommen wird, ist der Anwender berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zurückzunehmen. Der Kunde leistet Mitwirkung und gewährt dem Anwender jederzeit freien Zugang zu seinem Gelände und/oder seinen Gebäuden, damit der Anwender die Sachen prüfen und/oder die Rechte des Anwenders wahrnehmen kann. Nach Rücknahme wird dem Kunden der Marktwert gutgeschrieben, der in keinem Fall höher sein kann als der ursprünglich zwischen dem Kunden und dem Anwender vereinbarte Preis, abzüglich der dem Anwender durch die Rücknahme entstandenen Kosten.
9. Auflösung und Beendigung
9.1. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er eine seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, sowie wenn er einer schriftlichen Mahnung zur vollständigen Erfüllung innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist nicht nachkommt.
9.2. Im Falle des Verzugs des Kunden ist der Anwender berechtigt, ohne Verpflichtung zum Schadensersatz und unbeschadet seiner Rechte, den Vertrag durch eine entsprechende schriftliche Mitteilung an den Kunden ganz oder teilweise aufzulösen und/oder den gesamten vom Kunden dem Anwender geschuldeten Betrag sofort einzufordern und/oder sich auf den Eigentumsvorbehalt zu berufen.
9.3. Der Anwender ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn der Kunde Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- und/oder Vergleichsverfahrens stellt oder wenn sein Vermögen ganz oder teilweise gepfändet wird. Alle in Rechnung gestellten Beträge werden dann sofort fällig und zahlbar. Der Anwender ist in keinem Fall zu jeglichem Schadenersatz infolge dieser Kündigung verpflichtet.
10. Höhere Gewalt
10.1. Der Anwender haftet nicht, wenn ein Mangel auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Während der Dauer der höheren Gewalt ruhen die Verpflichtungen des Anwenders. Wenn der Zeitraum, in dem die Erfüllung der Verpflichtungen des Anwenders aufgrund höherer Gewalt nicht möglich ist, länger als drei Monate dauert, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag ohne Anrufung eines Gerichts aufzulösen, ohne dass diesbezüglich eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht.
10.2. Unter „höherer Gewalt“ im Sinne dieses Artikels werden in jedem Fall unvorhergesehene Umstände, auch wirtschaftlicher Art, verstanden, die ohne Verschulden des Anwenders entstanden sind, wie unter anderem schwerwiegende Betriebsstörungen, erzwungene Produktionsdrosselungen, Streiks und Aussperrungen, sowohl im Betrieb des Anwenders als auch in den Betrieben seiner Lieferanten, Krieg, Feindseligkeiten, Belagerungszustand, Mobilmachung, sei es in den Niederlanden oder in einem anderen Land, in dem sich Niederlassungen des Anwenders oder seiner Lieferanten befinden, Transportverzögerungen oder verspätete oder falsche Lieferungen von Waren oder Materialien oder Teilen durch Dritte, einschließlich der Lieferanten des Anwenders.
10.3. Wenn der Anwender bei Eintritt der höheren Gewalt bereits einen Teil seiner Verpflichtungen erfüllt hat oder wenn er nur einen Teil seiner Verpflichtungen erfüllen kann, ist er berechtigt, den bereits gelieferten oder lieferbaren Teil gesondert in Rechnung zu stellen, und der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen, wie wenn es sich um einen gesonderten Vertrag handeln würde.
11. Haftung
11.1. Der Anwender haftet für Schäden des Kunden nur, wenn und soweit diese Schäden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Führungskräfte des Anwenders beruhen.
11.2. Die Gesamthaftung des Anwenders beschränkt sich in jedem Fall auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens, wobei der Gesamtbetrag, den der Anwender aufgrund eventueller Rückgängigmachungsverpflichtungen und des Schadensersatzes an den Kunden zu zahlen hat, in keinem Fall den Betrag des für diesen Vertrag vereinbarten Preises (ohne MwSt.) übersteigen kann.
11.3. Der Anwender haftet nicht für Schäden, wenn und soweit der Kunde eine Versicherung gegen den betreffenden Schaden abgeschlossen hat oder vernünftigerweise hätte abschließen können.
12. Streitigkeiten und anwendbares Recht
12.1. Bestehen Unklarheiten bei der Auslegung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so hat die Auslegung dieser Bestimmung(en) im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erfolgen.
12.2. Auf einen mit dem Anwender geschlossenen Vertrag findet niederländisches Recht Anwendung. Ausländische Gesetze und Verträge einschließlich des Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 sind ausgeschlossen.
12.3. Alle Streitigkeiten, die sich auf diesen Vertrag beziehen oder sich aus diesem Vertrag ergeben, werden in erster Instanz von dem zuständigen Gericht entschieden, in dessen Bezirk der Anwender zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrages seinen Sitz hat.
Erläuterung der allgemeinen Bedingungen des Musters.
Bei der Erstellung dieses Musters wurden bestimmte Entscheidungen getroffen. Nachstehend Erläuterungen zu einigen von ihnen:
- Das Muster betrifft Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Produkten an Geschäftskunden. Wenn die Absicht besteht, Produkte an Verbraucher zu verkaufen oder über einen Webshop zu verkaufen, sind andere und zusätzliche Klauseln wünschenswert und möglich.
- Die Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind oft im Sinne der Interessen der verkaufenden Partei, des Anwenders der Geschäftsbedingungen, geschrieben. Die Bedingungen sind also nicht unbedingt kundenfreundlich. Abhängig z. B. von den branchenüblichen Bedingungen oder der Art des Kunden kann es sinnvoll sein, Bestimmungen aufzunehmen, die den Interessen des Kunden besser entgegen kommen.
- Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen von einem Unternehmen aus, das Produkte verkauft. Wenn Du Dienstleistungen erbringst, müssen die Bedingungen entsprechend angepasst werden. Dies gilt auch, wenn Du der Hersteller der zu verkaufenden Produkte bist, oder wenn diese Produkte in Deinem Auftrag hergestellt werden und Du als Hersteller giltst.
- In Allgemeinen Geschäftsbedingungen können natürlich mehr und andere Dinge geregelt werden als in diesem Muster. Beispiele hierfür sind:
- Schutz des geistigen Eigentums;
- Vereinbarungen über die Vertraulichkeit von Informationen;
- Beschreibung eines einzuhaltenden Rückgabeverfahrens;
- Vereinbarungen über die Rückgabe von Modellen, Zeichnungen und anderen Unterlagen bei Vertragsende;
- Weitere Regeln über die vom Kunden einzuhaltende Bestellmethode;
- Kosten und Haftung bezüglich der Beteiligung Dritter an der Ausführung der Arbeiten;
- Beschreibung der Merkmale, denen die gelieferten Waren entsprechen müssen;
- Preisindexierung bei langfristigen Verträgen;
- Bestimmungen über maßgeschneiderte Produkt